Die Sportstiftung unterscheidet bei dem Förderungszweck zwischen drei Kategorien: Jugendförderung, Talentförderung und Wettkämpfe/Veranstaltungen.

Bei der Jugendförderung handelt es sich um Zuschüsse für die Vereinsjugendarbeit und Zuwendungen für größere Einheiten wie Spielgemeinschaften durch mehrere Vereine einer Sportgattung, auch Breitensportförderung genannt. Die Höhe der sogenannten „Breitensportförderung“ ist abhängig von der Anzahl der zum 31.12. des Vorjahres an den LandesSportBund gemeldeten jugendlichen Mitglieder.

Es wird einheitlich ein Grundbetrag je Verein in Höhe von 200,00 € zzgl. je jugendlichem Mitglied in Höhe von 2,00 € (bei einer Mindestzahl von 20 jugendlichen Vereinsmitgliedern!) gefördert.

Die Talentförderung zielt ab auf die Unterstützung von Leistungssportlern.

In der Kategorie Wettkämpfe/Veranstaltung wird über die Unterstützung von Vereinen bei der Durchführung besonderer (Sport-) Veranstaltungen und über die Teilnahme an besonderen Wettkämpfen entschieden.

Für eine konkrete Antragstellung kreuzen Sie bitte in Ihrem Antrag eine der oben beschriebenen Kategorien an:

Im nächsten Schritt können Sie dann Ihren konkreten Antrag formulieren.

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Kontakt
Stiftungen Sparkasse an der Lippe
Bernd Wieck
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